Neue Corona Schutzverordnung fordert 2-G+ ab 16 Jahre!
Wir haben die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht zusammengestellt.
Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtlich verbindlich ist alleine der Text der Verordnung.
1. Grundsätze
a) 2G-plus für Indoor-Sport (.... Training und Wettkampf in der Halle)
b) 2G für Outdoor-Sport
c) Personen bis 15 Jahre gelten als Immunisiert. Allerdings sind für den Indoor-Sport bis zum 09.01.2021 negative Schnelltest zwingend erforderlich, da in diesem Zeitraum die Schultestungen nicht stattfinden.
d) Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, können mit einem negativen Schnelltest teilnehmen. Ein ärztliches Attest ist vorzulegen.
e) Schnelltest sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden. Maßgebend ist immer der Zeitpunkt des Beginns des Trainings oder Wettkampfes (Waage).
f) Indoor-Sport: Alle Personen haben mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Ausnahme: Während der Sportausübung, soweit dies für die Sportausübung erforderlich ist.
2. Sonderregel aktive Sportler im Wettkampf
Für Teilnehmer an Ligen und Wettkämpfen eines Verbands, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf der Grundlage einer PCR-Testung ausreichend.
3. Sonderregel für ehrenamtliches Personal (Trainer, Betreuer, Kampfrichter, etc.)
3G ausreichend, wobei ein Schnelltest ausreichend ist, sofern die Person nicht geimpft oder genesen ist.
4. Zuschauer
a) Bis 250 Zuschauer, keine Beschränkungen
b) Ab 251 bis 750 Personen: Maximal 50 % der Kapazität der Sportstätte
c) Überregionale Großveranstaltungen (über 750 Zuschauer) finden ohne Zuschauende statt.
d) Es sind keine Stehplätze zugelassen.
e) Zugangsregelung siehe: Grundsätze
Die Kontrollen müssen grundsätzlich beim Zutritt erfolgen. Hierbei sind die vorgelegten Nachweise mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu kontrollieren.
Quelle: Ringen-NRW.de
